Heute vor einhundert Jahren wurde das Frauenwahlrecht in Deutschland eingeführt. In den Medien wird dieses Ereignis heute landauf, landab als bedeutende Errungenschaft gefeiert (beispielsweise hier, hier und hier), aber wie steht es tatsächlich um die politische Teilhabe von Frauen im Jahre 2018?
Nachdem bereits Frauen wie Olympe de Gouges in der französischen Revolution 1791 gleiche Rechte gefordert haben (und dafür noch geköpft wurden), Louise Otto-Peters sich 1849 im Deutschen Reich für das Frauenwahlrecht einsetzte und viele weitere Wegbereiterinnen (und wenige Mitstreiter) sich an diesem grundlegenden Bürger*innenrecht abarbeiten, wurde am 12.11.1918 die Rechtsgrundlage für die Gleichstellung der Geschlechter im Wahlrecht beschlossen. Neben dem aktiven Stimmrecht haben Frauen damit auch das Recht gewählt zu werden. Als Ergebnis gingen bei der Reichstagswahl vom 19.1.1919 von insgesamt 423 Sitzen 37 an Frauen. Das sind 8,7 Prozent – ein beachtlicher Erfolg gemessen an dem kurzen zeitlichen Vorlauf.
Wenn wir einhundert Jahre später nach dem Fortschritt der politischen Beteiligung von Frauen an Mandaten und Ämtern fragen müssen wir konstatieren, dass es keinen linearen Fortschritt in Richtung Gleichberechtigung gibt. Tatsächlich zeigt sich im Jubiläumsjahr sogar ein Rückgang von Frauen an Mandaten und Ämtern, der u.a. dem Anstieg rechtspopulistischer Parteien in Deutschland geschuldet ist. Bei der Bundestagswahl 2017 ist der Frauenanteil von 37% (Wahl 2013) auf 31% gesunken; und in kommunalen Parlamenten ist im Bundesdurchschnitt sogar nur jede vierte mandatierte Person weiblich (Lukoschat 2017: 33). Besonders schlecht schneidet Bayern ab: In den Stadt- und Gemeinderäten ist nur jede fünfte Person weiblich. Auch in kommunalen Führungspositionen ist der Frauenanteil in Bayern – insbesondere im ländlichen Raum – im unteren einstelligen Bereich (Lukoschat/Belschner 2017). Bayern bildet somit ein Schlusslicht geschlechtergerechter Partizipation. Hinzu kommt, dass die Vielfalt weiblicher Lebenslagen wenig repräsentiert ist: So sind Frauen in Familienverantwortung, mit geringer Qualifikation oder mit Migrationsgeschichte besonders selten in kommunalpolitischen Ämtern vertreten.
Ein geringer Frauenanteil ist mittlerweile zumindest legitimierungsbedürftig, wie die öffentlichen Debatten um die Besetzung des neuen bayerischen Kabinetts zeigen. Dass der Ministerpräsident den Frauenanteil von nur 30% bei den Ministeriumsposten aber bereits als Erfolg feiert, spricht dennoch Bände. Zwar als „Frauenproblem“ gelabelt, steht hinter den hier beschriebenen Debatten tatsächlich ein Beharren auf traditionellen Geschlechterverhältnissen, das ein erhebliches Defizit demokratischer Partizipation offenlegt. Daher sind schon seit einigen Jahren frauenpolitische Initiativen am Werk, um den Frauenanteil in politischen Ämtern und Gremien beispielsweise nach dem Vorbild Frankreichs zu erhöhen. Zuletzt hat sich auch die Bundesjustizministerin Katarina Barley für eine entsprechende Änderung des Wahlrechts eingesetzt.
Die Einführung des aktiven und passiven Frauenwahlrechts alleine war also nicht hinreichend, um eine tatsächliche Gleichstellung von Frauen auf politischer Ebene zu ermöglichen – weitere Schritte sind nötig, um dieses Defizit anzugehen. Hier setzt das Projekt ‚Demokratie – Partizipation – Vielfalt. Mehr Frauen für die Kommunalpolitik im ländlichen Raum‘ oder kurz ‚Frauen in die Kommunalpolitik (FRIDA)‘ an. Ausgangspunkt des Teilprojekts des Bayerischen Forschungsverbunds ‚Zukunft der Demokratie (ForDemocracy)‘ ist das Problem der geringen Repräsentation von Frauen in politischen Gremien und Ämtern auf kommunaler Ebene in Bayern. Neben der Analyse von Ursachen für dieses Demokratiedefizit werden Maßnahmen zur Erhöhung des Anteils junger Frauen für kommunalpolitisches Engagement entwickelt, erprobt und evaluiert. Gezielt angesprochen werden junge Frauen unterschiedlicher Milieus und ethnischer Herkunft mit und ohne Familienverantwortung. Auch 100 Jahre nach der ersten Einführung des Frauenwahlrechts bleibt das Streben nach Gleichberechtigung im politischen Geschehen also eine Aufgabe, die noch zu bewältigen ist.
Verfasst von Prof. Dr. Barbara Thiessen und Mina Mittertrainer (M.A.), Teilprojekt 11: FRIDA – Frauen in die Kommunalpolitik
Literatur
Lukoschat, H. (2017): Das Kommunale Spitzenamt – eine Männersache. In: Knaut, A.; Heidler, J. (Hg.), Spitzenfrauen. Zur Relevanz von Geschlecht in Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Sport, Wiesbaden: Springer VS, 33-45.
Lukoschat, H.; Belschner, J. (2017): Macht zu gleichen Teilen. Ein Wegweiser zu Parität in der Politik. Berlin.
Empfohlene Zitierweise
Barbara Thiessen/Mina Mittertrainer: 100 Jahre Frauenwahlrecht – ein Schritt vor und zwei zurück? In: Bayerischer Forschungsverbund „Die Zukunft der Demokratie“ (Hrsg.): ForDemocracy 2018. https://fordemocracy.hypotheses.org/753 (Datum des Zugriffs)
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Mina Mittertrainer (12. November 2018). 100 Jahre Frauenwahlrecht – ein Schritt vor und zwei zurück? ForDemocracy. Abgerufen am 13. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/osyn
Nicht nur 100 Jahre nach Einführung des Frauenwahlrechts, auch 50 Jahre nach dem § 3 im GG und Artikel 118 der Bayerischen Verfassung. Daher ist es wirklich unglaublich, dass unsere Politiker (männliche Form ist Absicht) nicht an der Umsetzung dieser gesetzlichen und verfassungsmäßigen Grundlagen interessiert sind. Die LAG Mädchenpolitik an an etliche Abgeordnete_ im neuen Landtag daher einen entsprechenden Brief versandt. Schicke ich per Mail.
Hannelore Güntner LAG und BAG Mädchenpolitik
Liebe Hannelore Güntner,
dem können wir nur zustimmen. Gleichstellung ist Verfassungsauftrag! Entsprechend vorrangig ist hier vorzugehen.
In diesem Sinne,
Barbara Thiessen