Die Bedrohten und die Quoten, oder: Redefining power rather than women

Am 05. Juli 2019 beschloss der Thüringer Landtag ein Paritätsgesetz, um den Frauenanteil im Parlament zu erhöhen – am 15. Juli 2020, also knapp ein Jahr später, wurde das Gesetz vom Thüringer Verfassungsgerichtshof nun wieder gekippt. Zeitgleich wird die Versendung zahlreicher Drohmails vor allem an politisch aktive und meinungsstarke Frauen bekannt. Warum diese Vorfälle nicht separat gedacht werden können, soll im Folgenden erläutert werden.

Als zweites Bundesland nach Brandenburg verabschiedete Thüringen am 05. Juli 2019 das sogenannte Paritätsgesetz, um der Unterrepräsentanz von Frauen in politischen Parlamenten entgegenzuwirken. Das Gesetz sah eine abwechselnde Besetzung der Wahllisten mit Frauen und Männern vor, was vor allem Parteien mit einem geringen Frauenanteil vor große Herausforderungen stellte. So folgte kurz darauf auch eine Klage der AfD. Der Thüringer Verfassungsgerichtshof erklärte nun in seinem Urteil am 15. Juli 2020 die Einführung der paritätischen Quotierung für nichtig, allerdings nicht einstimmig: Drei von neun Richter_innen stimmten gegen dieses Urteil und verfassten ein bemerkenswertes Sondervotum (siehe ebd. ab S. 46ff).

Die Quote als Maßnahme für mehr politische Beteiligung und Repräsentation von Frauen wird bereits seit vielen Jahren von verschiedenen Parteien, Verbänden und Vereinigungen (wie bspw. dem Deutschen Frauenrat und dem Deutschen Juristinnenbund) verhandelt und gefordert, um der frappierenden Unterrepräsentation von Frauen auf allen politischen Ebenen etwas entgegenzusetzen. Die Notwendigkeit für strukturelle Veränderungen zeichnet sich auch in ersten Ergebnissen des Forschungsprojekts FRIDA – Frauen in die Kommunalpolitik ab, beispielsweise wenn Politikerinnen im Rahmen von Expertinneninterviews berichten, wie ihr Engagement durch intransparente Nominierungsprozesse, durch fehlende politische Förderung oder gar durch Ausschlüsse aus Besprechungen erschwert wird. Kulturelle Geschlechterbilder, Vereinbarkeitsproblematiken und spezifische Sozialräume wirken zusätzlich hemmend auf die politische Beteiligung von Frauen.

Nachdem sich der Frauenanteil in deutschen Parlamenten sowohl auf Bundes– wie auch auf Landes– und Kommunalebene in den letzten Jahren konsistent verringerte, scheint die Notwendigkeit einer strukturellen Begrenzung der Nominierung männlicher Kandidaten offenkundiger denn je. Eine Quotierung der Wahllisten mit resultierender Erhöhung des Frauenanteils wäre ein erster Schritt, um implizite Ausschlüsse von Frauen im politischen Geschehen zu verhindern und geschlechtergerechtere politische Strukturen zu schaffen. Dies würde den Verfassungsauftrag der Gleichstellung, der in Art.2 Abs.2 Satz2 ThürVerf festgeschrieben ist, aufgreifen. Richterin Heßelmann zielt in ihrem Sondervotum genau darauf ab: Die „geförderte Beteiligung von Frauen im Parlament ist nämlich sowohl verfassungsrechtlich legitimiert als auch von gleichem Gewicht wie die Wahlrechtsgrundsätze, in die eingegriffen wird.“ (ebd., S. 51) Die Ablehnung des thüringischen Paritätsgesetzes ist ein umso ‚herberer Rückschlag‘ vor dem Hintergrund, dass der Frauenanteil im thüringischen Parlament nach der Landtagswahl im Oktober 2019 von 42% (und damit dem bundesweit höchsten Frauenanteil zu dieser Zeit) um ein Viertel auf heute 31% sank. Ohne ein Paritätsgesetz ist eine Besserung dieser Zahlen wohl nicht absehbar.

Szenenwechsel: Zeitgleich mit dem Urteil über die Ablehnung des Paritätsgesetzes erhielten viele Frauen (und auch einige Männer) rechtsextreme Drohschreiben des selbst ernannten „NSU 2.0“, die auch explizite misogyne und antifeministische Beschreibungen beinhalten. Gemeinsam ist den bedrohten Frauen – darunter die Rechtsanwältin Seda Başay-Yıldız, die Kabarettistin İdil Baydar und die Politikerinnen Martina Renner, Claudia Roth, Sawsan Chebli und viele weitere – besonders ihr öffentliches Eintreten gegen Rechtsextremismus und für feministische Positionen. Hier sollen meinungsstarke Frauen zum Schweigen gebracht werden.

Dieser Haltung liegen kulturelle Vorstellungen von Geschlecht zugrunde, die ein öffentliches, politisches Auftreten von Frauen nicht vorsehen. Die Sichtbarkeit der hier bedrohten Frauen, ihre Emanzipation und die dezidierte Bekundung der eigenen Ansichten lassen sich offenbar nicht mit jenen Vorstellungen von Weiblichkeit vereinbaren, die gerade in rechtsextremen Kontexten die Verortung von Frauen in der privaten Sphäre der Häuslichkeit auf die Spitze treiben. Der Ausschluss von Frauen aus dem öffentlichen Raum ist dabei kein Zufall: „Geschlecht ist vielmehr konstitutiv in die Ausgestaltung der modernen Öffentlichkeit eingelassen, da die politische Öffentlichkeit sich als Sphäre der Allgemeinheit und Rationalität generierte und diese Attribute als maskulin beschrieb“, wie Gundula Ludwig 2016 formulierte, siehe dazu auch grundlegend Birgit Sauer 2001.

Die Disruption, die ein sichtbares weibliches politisches Engagement in diesem männlich codierten Raum darstellt, ist dementsprechend stets legitimierungsbedürftig und wird oftmals sanktioniert – sei es durch Abwertung weiblich konnotierter Themenfelder in der Politik, kurz „Gedöns“, durch die öffentliche Kommentierung des Aussehens von Politikerinnen (vgl. dazu Mittertrainer 2019), oder sogar durch öffentliche, sexistische Beleidigungen wie jüngst im Falle der amerikanischen Kongressabgeordneten Alexandria Ocasio-Cortez. Nachdem ihr republikanischer Kollege Ted Yoho sie auf den Stufen des Kapitols als „f…b…“ beschimpfte und sich anschließend in einer öffentlichen Rede weiterhin dafür rechtfertigte, problematisierte Alexandria Ocasio-Cortez in ihrer Stellungnahme besonders die ausbleibende Kritik diesbezüglich von Seiten des Kongresses: „I could not allow victims of verbal abuse and worse to see that, to see that excuse and to see our Congress accept it as legitimate and accept it as an apology”.

Dass dies nicht nur ein US-amerikanisches Phänomen ist, zeigt eine Studie des Report München von 2019: 87% der befragten Parlamentarierinnen gaben an, bereits über das Internet bedroht worden zu sein, 57% erhalten regelmäßig sexistische Drohungen, und 11% überlegen, ihr politisches Engagement aus diesen Gründen zu beenden. Wenn politisch aktive Frauen also wieder und wieder sexistische Angriffe erfahren, also eine über einen Meinungsstreit hinausreichende Diffamierung von Frauen als Frauen, und wenn diese nicht nur geduldet, sondern sogar als legitim befunden werden, ist nicht verwunderlich, dass ein politisches Engagement für viele Frauen gar nicht erst im Bereich des Denkbaren liegt. Der schwierige Umgang mit Konflikten, mit ständiger Kritik und mit Abwertungen wird dabei auch schon von jungen Frauen antizipiert, was die positiven Faktoren von politischer Mitbestimmung überwiegt und oft abschreckend wirken kann (Mittertrainer & Thiessen 2019).

Öffentlich sichtbare Frauen, insbesondere junge Frauen, women of colour oder trans Frauen, sehen sich demnach ohnehin schon mit viel Ablehnung konfrontiert – die Morddrohungen des sogenannten „NSU 2.0“, die sich in die zahlreichen rassistischen und antifeministischen rechtsradikalen Angriffe der letzten Jahre einreihen, sind nur eine Fortsetzung dessen, was für politisch aktive und sichtbare Frauen schon immer zum Alltag gehört. Es geht letztlich immer darum, Stimmen von Frauen in der Öffentlichkeit zu delegitimieren, was schwerwiegende Folgen nach sich ziehen kann:

„Wenn exponierte Frauen wie Baydar, Başay-Yıldız oder Wissler mit Unterstützung aus den Polizeibehörden heraus Morddrohungen erhalten, wenn sie schlimmste Vergewaltigungsfantasien ertragen müssen, wenn ihren Familien aus Behördenkreisen Gefahr droht, die doch für die Sicherheit der Menschen zuständig sind – wird das demokratische Gemeinwesen unterminiert. Denn wenn Frauen zu ihrem Selbstschutz aufhören müssen, sich gegen rechts zu engagieren, werden sie aus der Öffentlichkeit verdrängt.“

SZ vom 17.07.2020

 

Die aktuellen sexistischen Angriffe auf politisch meinungsstarke Frauen sind dabei nicht zufällig. Sie verweisen vielmehr auf die historisch gewachsene politische Geschlechtssegregation der staatlichen Strukturen und Institutionen als prinzipielles Problem westlicher Demokratien. Denn die Idee der Mitbestimmung ‚Aller‘ als Grundprinzip der Demokratie ist seit der Antike an die Voraussetzung der ‚Gleichheit‘ gekoppelt (Rudolph 2015). Wer als ‚gleich‘ und wer als ‚anders‘ gilt, ist Definitionssache. Eine Minderheit von Menschen wird als ‚normal‘ definiert, während alle, die diesem Bild nicht entsprechen, dem „Othering” (Spivak 1985) unterliegen und von demokratischer Teilhabe ausgeschlossen werden – seien es Sklav*innen, Nicht-Besitzende, Frauen oder Menschen ohne die jeweilige Staatsbürgerschaft, um nur einige der Gruppen zu nennen, die im Laufe der Jahrhunderte als ‚nicht gleich‘ angesehen und damit ausgeschlossen wurden. Sie sind diejenigen, die nach Arendt vom „Recht, Rechte zu haben” (2003: 614) ausgeschlossen sind.

Es geht also bei den derzeitigen Auseinandersetzungen um Quotierung von Wahllisten oder in Parteien, wie dies gegenwärtige die Union aufs Neue diskutiert, nicht um „Frauen“, um Nettigkeiten, um das ritterliche Einräumen von Hilfskonstruktionen. Vielmehr haben wir die Frage nach der grundlegenden Verfasstheit und Repräsentativität von Demokratie auf dem Tisch. Wie different dürfen diejenigen sein, die „das Volk“ vertreten? Vielfältigere Repräsentation in Politik, Journalismus und auf Comedybühnen nützt allen: Männern mit Migrationsgeschichte, trans Frauen, Hausfrauen, Ostdeutschen. Hierfür braucht es strukturelle Rahmung, keine Anpassungsprogramme für die Vielfältigen, oder wie die Historikerin Mary Beard sagt: „ if women aren’t perceived to be fully within the structures of power, isn’t it power that we need to redefine rather than women?”

Das mag jetzt für die alten Eliten in den Parlamenten und Gemeinderäten mitunter lästig und irritierend sein. Treffend zitiert die Kommunalpolitikerin Derya Türk-Nachbaur neulich auf Twitter Simone de Beauvoir:

Tweet von Derya Türk-Nachbaur, 23.07.2020

Letztlich zeigt sich jedoch, dass antidemokratische Bestrebungen am Ende nicht nur gegen Frauen, nicht nur gegen migrantisierte Abgeordnete gerichtet sind. Sie dienen vielmehr der Herstellung illiberaler Systeme. Entweder haben wir also eine vielfältige und gleichberechtigte Demokratie – oder eben gar keine mehr.

Ein Beitrag aus dem Teilprojekt 11: “Demokratie – Partizipation – Vielfalt. Mehr Frauen für die Kommunalpolitik im ländlichen Raum (FRIDA)”.

Empfohlene Zitierweise:

Barbara Thiessen/Mina Mittertrainer: Die Bedrohten und die Quoten, oder: Redefining power rather than women. In: Bayerischer Forschungsverbund „Die Zukunft der Demokratie“ (Hrsg.): ForDemocracy 2020. https://fordemocracy.hypotheses.org/2888 (Datum des Zugriffs).


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Mina Mittertrainer (28. Juli 2020). Die Bedrohten und die Quoten, oder: Redefining power rather than women. ForDemocracy. Abgerufen am 11. September 2024 von https://doi.org/10.58079/ot10


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