Wertverfassungen und Demokratisierung: Ein Werkstattbericht und Symposium aus Projekt 03

Viel wird in diesen Zeiten über Wert und Werte diskutiert: über Grundwerte, die Politik zu schützen und zu fördern habe, über unterschiedliche (extraktive oder produktive; ressourcenverbrauchende oder -recycelnde) Wertschöpfungspraktiken in der Wirtschaft, über die Bewertung von Menschenleben im Gesundheitswesen –nicht erst seit, aber ganz akut veranlasst durch den Ausbruch der COVID-19-Pandemie.

Dieser Blogpost stellt das Forschungsprojekt „Constitutions of Value“ (Teil des ForDemocracy Projekts 03) vor und erläutert, warum Demokratisierung auch eine Auseinandersetzung mit Wert und Wertschöpfung erfordert. Diesem Beitrag folgen sieben weitere Texte, die aus einem ersten Workshop entstanden sind. Sie wurden zuvor auf dem Verfassungsblog veröffentlicht.

Dass Wert(e)debatten gerade in Krisen – in Finanz-, Klima-, Gesundheitskrise – besonders angeregt geführt werden, ist nicht verwunderlich. Sind es doch Werte, die unserem Leben Sinn vermitteln; sind es Wert und Wertepraktiken, die – so formuliert der Anthropologe David Graeber – gesellschafts- bzw. weltbildend wirken. Krisenzeiten werfen die Frage auf, ob wirtschaftliche Wertschöpfungspraktiken mit gesellschaftlichen Wertvorstellungen übereinstimmen. Ob eine auf beständiges Wachstum ausgerichtete Wirtschaft, die immer mehr Gesellschaftsbereiche und geographische Räume einer kapitalistischen Logik unterwirft, die auf Produktion von Mehrwert (nicht Gebrauchswert) gerichtet ist, in Einklang zu bringen ist mit Menschenrechten, Demokratie, Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen. Alles drei normative Gebote, die nicht nur in unserem Grundgesetz, sondern auch in regionalen und internationalen Rechtsinstrumenten verankert sind.


Die Juristin mag deshalb die Anschlussfrage stellen, ob derartige Wertschöpfung vielleicht gar rechtswidrig sei und ob der Staat/die Politik eine Rechtspflicht zum Eingreifen habe. Solche Überlegungen haben in letzter Zeit unter anderem zu einer Vielzahl transnationaler Klimaklagen geführt, darunter die Klage Urgenda / Niederlande, mit der die Kläger:innen erfolgreich geltend machten, dass für die Niederlande aus dem Recht auf Leben der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) eine Pflicht resultiere, wirksame Klimaschutzmaßnahmen zu ergreifen, die sich am weltweiten Expert:innenkonsens orientierten. Man könnte derartige Klimaklagen als undemokratisch bezeichnen. Das ist ein Vorwurf, der der Verfassungsgerichtsbarkeit häufig gemacht wird. Und nicht ganz zu Unrecht. Jedenfalls dann, wenn sie den Willen des demokratischen Gesetzgebers einem höheren (Verfassungs-)Recht (das häufig nur sehr vage formuliert ist und damit weite Auslegungsspielräume eröffnet) unterordnet und soweit sie dies nicht tut, um Minderheitenrechte zu schützen: Nirgends ist in der EMRK von Klimaschutz die Rede und doch wird das Recht auf Leben der EMRK so interpretiert, dass es demokratisch gewählte Institutionen verpflichte Maßnahmen zu ergreifen, um Treibhausgasemissionen bis Ende 2020 um mindestens 25% zu reduzieren und so die Bevölkerung der Niederlande zu schützen. Ich möchte diese Entscheidung nicht kritisieren, im Gegenteil: ich begrüße sie. Ich möchte aber darauf hinweisen, dass hier das Gericht weder zur Durchsetzung von Menschenrechten gegen den demokratischen Mehrheitswillen noch zur Gewährleistung der Einhaltung demokratischer Verfahren tätig wurde – beides typische Funktionen von Verfassungsgerichtsbarkeit. Vielmehr macht hier das Gericht den demokratisch gewählten Repräsentant:innen des Volkswillens Vorgaben zur inhaltlich „richtigen“ Ausübung ihrer Gesetzgebungskompetenzen.

Ist das nicht undemokratisch? Ist die Gestaltung von Politik, einschließlich der Umweltschutzpolitik, nicht genuine Aufgabe der demokratisch gewählten Parlamente? Ist es nicht an der Bevölkerung ihren Willen zu effektiver Klimaschutzpolitik durch Wahlen und andere politische Aktivitäten – Demonstrationen, Streik, Protestaktionen – zum Ausdruck zu bringen und so Parlament und Regierung zum Handeln zu bewegen? Vielleicht aber ist nicht allein mangelnde politische Mobilisierung – der viel beschworene „fehlende politische Wille“ – der Grund für eine Politik, die drängende gesellschaftliche Probleme nicht in den Griff zu bekommen scheint. Dann wären die genannten Klimaklagen nicht als undemokratisch, sondern vielmehr als Ausdruck von Demokratiedefiziten zu verstehen.


Das Forschungsprojekt Constitutions of Value

Das Forschungsprojekt „Constitutions of Value“ möchte diesen Defiziten durch eine Untersuchung der Rolle des Rechts in Wertschöpfung, Mehrwertproduktion und Bewertungsprozessen auf den Grund gehen. Gemeinsam mit Geoff Gordon vom Asser Institut habe ich dieses Forschungsvorhaben initiiert. Es ist zugleich Teil des Projekts 03 „Demokratisierung von Geld und Kredit“ des Forschungsverbunds ForDemocracy.


Wir teilen mit vielen Aktivist:innen, die in der transnationalen Prozessführung tätig sind, normative Zielsetzungen, darunter besserer Klimaschutz und weniger Ausbeutung in transnationalen Lieferketten. Wir unterscheiden uns jedoch insofern, als wir einen Fokus auf Rechtsdurchsetzung (s. Urgenda / Niederlande) und Regulierung der Wirtschaft (effektiveres „Klimapaket“) für unzureichend halten, um die sozial-ökologische Transformation in Gang zu setzen, die wir für notwendig halten, um Klimakatastrophen, Finanzkrisen und Pandemien zu verhüten bzw. einzudämmen und eine politische Ökonomie herbeizuführen, die gerechter, solidarischer und demokratischer ist als die gegenwärtige. Für eine solche utopische politische Ökonomie der Zukunft kann es kein Programm, keinen „blueprint“ geben und hier kommt wieder die Demokratie ins Spiel: Um politische Ökonomie gerechter zu gestalten, muss sie demokratisiert werden. Nur in Prozessen kollektiver Selbstbestimmung kann ermittelt werden, was gerecht, was gesellschaftsadäquat ist.


Eine Untersuchung von Wertschöpfung, Mehrwertproduktion und Bewertungspraktiken in verschiedenen gesellschaftlichen Sphären – in der Politik, in der Wirtschaft, in der Wissenschaft – halten wir für eine Voraussetzung, um institutionelle Vorschläge zu machen, wie Gesellschaft demokratisiert werden kann. Wir knüpfen hier unter anderem an rechtswissenschaftliche Arbeiten von Helmut Ridder und Rudolf Wiethölter aus den 1960er und 70er Jahren an, welche den Dualismus von Staat und Gesellschaft kritisieren und betonen, dass das Grundgesetz mit dem Gebot der demokratischen Sozialstaatlichkeit eine Demokratisierung nicht nur staatlicher Machtausübung, sondern der gesamten Gesellschaft, einschließlich der Wirtschaft, verlangt. Die Wirtschaft ist nicht durch eine Qualifikation als „privat“ gegen Selbstbestimmungs- und Demokratisierungsforderungen abzuschirmen.


Wichtig ist mir hier zu betonen, dass Demokratisierung der unterschiedlichen gesellschaftlichen Sphären nicht bedeutet, dass parlamentarische Politik jeden Gesellschaftsbereich „durchreguliert“ (keine Totalisierung!). Es bedeutet auch nicht, dass die uns aus der staatlichen Politik bekannten demokratischen Institutionen 1:1 in den unterschiedlichen gesellschaftlichen Sphären übernommen, die Zentralbanken also etwa um parlamentarische Versammlungen ergänzt werden sollen. Vielmehr sind institutionelle Imagination und Experimente nötig, die die Eigenheiten der jeweiligen gesellschaftlichen Sphären, die ihnen eigenen Produktionsweisen von Wert (oder wie Latour es ausdrückt: Wahrheitswerten) berücksichtigen. Solche Experimente werden mal scheitern und mal kleine Schritte zu wirklicher Veränderung darstellen. Im Projekt 03 untersucht (und implementiert) Christian Gelleri mit der Komplementärwährung Chiemgauer ein solches – auf Transformation und Demokratisierung der Wirtschaft gerichtetes –institutionelles Experiment.

Andere Gesellschaftswissenschaften befassen sich schon länger – analytisch und empirisch – mit Wert, um Gesellschaftsbildung zu verstehen (s. z.B. hier und hier). Als Rechtswissenschaftler:innen meinen wir zu diesen Forschungen beitragen zu können, indem wir die ko-konstitutive Rolle des Rechts in Wertschöpfung, Mehrwertproduktion und Bewertungspraktiken untersuchen. Während Jurist:innen häufig auf Rechtsprechung und Regulierung schauen (s. o.), fragen wir danach, wie Recht die politische Ökonomie hervorbringt. Welchen Anteil Recht an umweltzerstörenden, gesundheitsgefährdenden, gewinngeleiteten Wertschöpfungspraktiken hat. Wir möchten also an der Konstitution/der Verfassung der politischen Ökonomie ansetzen, weshalb wir, bzw. die Wissenschaftler:innen, mit denen wir zusammenarbeiten, z.  B. nach der rechtlichen Verfasstheit des Geldes, der Wirtschaftsunternehmen, der Lieferketten fragen. Es ist ein transdisziplinäres Projekt, da Recht zumeist eben nur ko-konstitutiv ist, d. h. zusammenwirkt mit Politik, Ökonomie, Wissenschaft und Technologie. Verstehen wir diese Verfasstheit, auch in ihren historischen und regionalen Variationen, können wir unser institutionelles Repertoire (Roberto Unger), unseren institutionellen Ideen- und Werkzeugkasten füllen und Vorschläge für institutionelle Experimente generieren.

Einen ersten Workshop unter Beteiligung von Wissenschaftler*innen verschiedener Disziplinen haben wir im Dezember 2019 in Würzburg veranstaltet. Einige Ergebnisse sind in das auf dem Verfassungsblog veröffentlichte Symposium „Constitutions of Value“ eingegangen. Hier auf dem ForDemocracy Blog veröffentlichen wir eine kleine Auswahl von Beiträgen und einen Workshopbericht meiner Doktorandin Louisa Artmann und meines studentischen Mitarbeiters Tim Schilderoth.

Wir beginnen mit den Beiträgen des Historikers Klaus Kempter und des Rechtswissenschaftlers Gunther Teubner zur Mehrwertproduktion. Diese können als Disput darüber gelesen werden, ob kapitalistische Wertschöpfung Gesellschaft als Totalität hervorbringt (Kempter) oder ob in funktional ausdifferenzierten gesellschaftlichen Teilsystemen medienspezifische Wertschöpfungsprozesse nach je eigenen Rationalitäten expansive und destruktive Tendenzen entfalten (Teubner). Einig sind sich beide trotz ihrer Differenzen darin, dass parlamentarische Politik in Form von Regulierung diesen Tendenzen nur wenig bzw. nichts entgegensetzen kann, dass vielmehr am Wertschöpfungsprozess selbst angesetzt, er abgeschafft (Kempter) bzw. verändert (Teubner) werden müsste. Rechtswissenschaftlerin Donatella Alessandrini und Wissenschaftsphilosoph Oliver Schlaudt machen mit ihren Texten auf unsere Verstrickung in globale Wertschöpfungsprozesse aufmerksam; auf die Ausbeutung und Ungleichheit, die sichtbar wird, wenn wir den Wert von Gütern nicht allein nach ihrem Preis bemessen, sondern auch danach, wieviel Energie, Land und (unbezahlte) Reproduktionsarbeit für ihre Herstellung aufgewandt wurde. Rechtswissenschaftler Florian Hoffmanns Systematisierung verschiedener Menschenrechtsdiskurse verdeutlicht nicht nur, dass Rechte ihren Teil zur Ermöglichung von Mehrwertproduktion beitragen, sondern deutet auch an, wie wir Rechte interpretieren und institutionell ausgestalten könnten, so dass sie nicht Vereinzelung und Ausbeutung, sondern Solidarität und Emanzipation befördern. Völkerrechtswissenschaftlerin Outi Korhonen und ihr Doktorand Juho Rantala werfen in ihrem Beitrag einen optimistischen Blick auf das utopische Potential der Blockchaintechnologie. Der Workshopbericht von Louisa Artmann und Tim Schilderoth beschließt unser Mini-Symposium auf diesem Blog.

Das Symposium ist nur ein Anfang und wirft mehr Fragen auf, als es beantwortet. In der Zwischenzeit führt uns die COVID-19-Pandemie die Dringlichkeit sozial-ökologischer Transformation vor Augen. Unsere Untersuchung von Wertschöpfungs- und Bewertungspraktiken kann uns verstehen helfen, warum viele Maßnahmen des Krisenmanagements dennoch nicht auf Ent-Privatisierung von Unternehmen (im Gesundheits- oder Transportwesen) und Selbstbestimmung von Arbeit, kurz: auf Demokratisierung der Wirtschaft, gerichtet sind, sondern die Minimierung von Wachstumseinbußen und Rückkehr zum Wirtschaftswachstum. Gleichzeitig werden in der Krise auch institutionelle Vorschläge, besonders im Geld- und Finanzbereich, ernsthaft und in einer breiteren Öffentlichkeit diskutiert, die lange eher als Ideen von Sonderlingen galten. Diese institutionellen Experimente auf ihr Demokratisierungspotential zu befragen, wird uns in Projekt 03 weiter beschäftigen.

Empfohlene Zitierweise

Isabel Feichtner: Wertverfassungen und Demokratisierung: Ein Werkstattbericht und Symposium aus Projekt 03. In: Bayerischer Forschungsverbund „Die Zukunft der Demokratie“ (Hrsg.): ForDemocracy 2020. https://fordemocracy.hypotheses.org/2666 (Datum des Zugriffs)

 


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
isabelfeichtner (17. April 2020). Wertverfassungen und Demokratisierung: Ein Werkstattbericht und Symposium aus Projekt 03. ForDemocracy. Abgerufen am 13. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/ot0f


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